Vor Ihrem Reha-Aufenthalt

Sie möchten sich gut auf Ihren Klinikaufenthalt vorbereiten? Wir helfen Ihnen dabei. Erfahren Sie, wie Sie eine Reha beantragen, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.

So bereiten Sie Ihren Klinikaufenthalt vor

Aufnahme in die MEDICLIN Bosenberg Kliniken

In den MEDICLIN Bosenberg Kliniken behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Diese Behandlungsformen bieten wir an:

Aber auch, wenn Sie ganz individuell etwas für Ihre Gesundheit und gegen Ihre Krankheitsfolgen tun wollen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. In diesem Fall vereinbaren Sie am besten zunächst einen Termin für die Privatambulanz der Chefärzte unserer Klinik. Wenden Sie sich dazu an die Chefarztsekretariate (HNO, Neurologie und Geriatrie).

Wie läuft die Beantragung einer Reha ab?

  • Im Krankenhaus übernimmt in der Regel der behandelnde Arzt und der dortige Sozialdienst die Formalitäten und die Organisation des Termines, wenn Sie an einer Anschlussheilbehandlung interessiert sind. Sie können ggf. eine Wunschklinik angeben (Wunsch- und Wahlrecht).
  • Im ambulanten Bereich besprechen Sie am besten zunächst mit Ihrem Hausarzt, welche Art Reha Sie beantragen möchten:
  • Dann holen Sie sich das Reha-Antragsformular bei Ihrem Kostenträger:
    • Zuständige Kostenträger sind entweder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für Erwerbstätige (Rechtsanspruch nach SGB: Reha vor Rente): Die Antragsformulare können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder telefonisch unter Tel. +49 30 700 183 8098 dort anfordern.
    • Nicht berufstätige Erwachsene und Rentner (Rechtsanspruch nach SGB: Reha vor Pflege) wenden sich an Ihren Krankenkassenvertreter.
  • Ihr Arzt muss bestätigen, dass Sie rehabilitationsbedürftig und rehabilitationsfähig sind. Der Arztbericht muss dem Reha-Antrag beigelegt werden.
  • Wählen Sie Ihre Wunschklinik: Bei der Auswahl Ihrer Rehaklinik können Sie auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht zurückgreifen. Die Klinik Ihrer Wahl muss lediglich zertifiziert sein. Vermerken Sie dazu in Ihrem Antrag Ihre bevorzugte Reha-Klinik. Bei Anschlussheilbehandlungen sollte die gewählte Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen.
  • Reichen Sie den Antrag bei Ihrem Kostenträger ein.
  • Der Kostenträger prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung nach spätestens drei Wochen mit.
  • Sobald Ihre Reha bewilligt ist, erhalten Sie einen Reha-Bescheid und wir können den Aufnahmetermin mit Ihnen besprechen.

Wenn der Kostenträger Ihren Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft wird eine Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen die Kosten einer Reha. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können auch private Krankenversicherungen die Kosten einer Reha übernehmen. Ob die Kranken- oder Rentenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den Zielen der Rehabilitation ab.
Die Kosten für die Aufnahme von Begleitpersonen, die aus medizinischer Sicht erforderlich sind, sowie für Kinder bis 12 Jahren werden ebenfalls vom Kostenträger übernommen.
Bei der Klärung Ihrer Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Kranken- und Rentenversicherung erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag.
Ob und wie lange Sie die Eigenbeteiligung erbringen müssen, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistungen, Ihrem Kostenträger sowie anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Jahres ab.

  • Medizinische Heilverfahren: maximal 42 Tage im Jahr
  • Anschlussgesundheitsmaßnahme: maximal 14 Tage im Jahr
  • Anschlussheilbehandlung: in der Regel unbegrenzt
Von der Zuzahlung gänzlich befreit sind Sie
  • bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung,
  • bei Bezug von Übergangsgeld,
  • wenn Sie unter 18 Jahre alt sind,
  • wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen,
  • wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis haben und die Krankenkasse der Kostenträger ist.

Für weitere Informationen stehen Ihnen jederzeit unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme zur Verfügung.

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

MEDICLIN PRIVITA – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN PRIVITA verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Reha-Arten

Es gibt drei verschiedene Reha-Arten:

Medizinisches Heilverfahren:

Das Medizinische Heilverfahren hat den alten Begriff „Kur“ abgelöst. Die Behandlung erfolgt ambulant oder stationär.
Die Ziele des medizinischen Heilverfahrens sind

  • die Behandlung chronischer Erkrankungen und deren Folgezuständen,
  • die Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die unbehandelt zu Erkrankungen führen,
  • die Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge,
     

um Sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten (bei der Rentenversicherung) oder um Ihre Selbständigikeit in Ihren Alltagsverrichtungen zu erhalten (Krankenkasse).

Anschlussheilbehandlung:

Die Anschlussheilbehandlung erfolgt normalerweise direkt nach Ihrem Krankenhausaufenthalt. Zuvor müssen Sie einen Antrag über die jeweiligen Sozialversicherungsträger stellen. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und dauert drei bis vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Behandlung verlängert werden.
Die Ziele der Anschlussheilbehandlung sind:

  • Sie erlangen verlorene Körperfunktionen und Fähigkeiten wieder.
  • Sie werden an Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt.
Anschlussgesundheitsmaßnahme:

Die Anschlussgesundheitsmaßnahme ist eine exklusive Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Patienten, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die Anschlussheilbehandlung haben, können über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen.
Eine direkte Aufnahme ist wie beim Heilverfahren meistens nicht möglich. Nach der Antragsbearbeitung überweist man Sie in eine geeignete Einrichtung.

Ihr Recht auf Reha

Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

Mit der Gesundheitsreform von 2007 ist die Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der Krankenkasse geworden. Der ursprüngliche Begriff „Kur“ wird nicht mehr verwendet.

Um für eine Rehabilitation in Frage zu kommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind rehabilitationsbedürftig.
  • Sie sind körperlich in der Lage, die Behandlung der Rehabilitation durchzuführen (Rehabilitationsfähigkeit).
  • Es liegen konkrete Ziele für Ihre Rehabilitation vor und diese sind in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar.

Was muss ich von zu Hause mitbringen?

Diese Liste soll Ihnen Anregungen geben, was Sie einpacken sollten. Bitte beachten Sie, dass manche Dinge nicht auf Sie zutreffen könnten:

Persönliche Unterlagen:

  • Krankenhaus- und Befundberichte des Hausarztes
  • Röntgenbefunde der letzten drei Jahre
  • aktuelle Röntgenbilder oder Kopien (auf CD)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Marcumarausweis (falls vorhanden)
  • Berichte über frühere Rehabilitationen
  • Diabetikertagebuch
  • Blutdruckbuch (falls vorhanden)
  • Blutzuckermessgerät (falls vorhanden)
  • Allergiepass (falls vorhanden)
  • Sämtliche Medikamente, die Sie regelmäßig oder bei Bedarf einnehmen (mit Originalverpackung)

Denken Sie daran: Je mehr unsere Mitarbeiter über Ihr persönliches Krankheitsbild wissen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Nützliche Gegenstände:

  • der Jahreszeit entsprechende Kleidung
  • Sportkleidung für Innen und Außen
  • Badebekleidung, am besten zweifach
  • Bademantel/Badeschuhe
  • Hallenturnschuhe (bitte keine schwarzen Gummisohlen)
  • Wanderschuhe
  • Walking-Stöcke (bei Bedarf)
  • zwei Badehandtücher
  • für Saunafreunde: zwei Saunatücher mitbringen
  • Körperpflegemittel
  • wetterfeste Kleidung für Regentage
  • Wecker, Radio
  • Fön

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wertgegenstände zu Hause zu lassen.

Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten

Die MEDICLIN Bosenberg Kliniken erfüllen die einheitlichen Kriterien der MEDICLIN für die Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten. So können blinde und sehbehinderte Patienten zum Beispiel eine Begleitperson mitbringen und an allen Angeboten, die für die Behandlung notwendig sind, teilnehmen. Unsere Mitarbeiter sind außerdem für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in besonderer Weise geregelt.

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Sabine Krämer

Sabine Krämer

Abteilungsleitung Patientenverwaltung

MEDICLIN Bosenberg Kliniken