Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Sie möchten sich gut auf Ihren Klinikaufenthalt vorbereiten? Wir helfen Ihnen dabei. Erfahren Sie, wie Sie eine Reha beantragen, was Sie für Ihren Klinikaufenthalt mitbringen sollten und wie Sie uns kontaktieren können.
In den MEDICLIN Bosenberg Kliniken behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Diese Behandlungsformen bieten wir an:
Aber auch, wenn Sie ganz individuell etwas für Ihre Gesundheit und gegen Ihre Krankheitsfolgen tun wollen, machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. In diesem Fall vereinbaren Sie am besten zunächst einen Termin für die Privatambulanz der Chefärzte unserer Klinik. Wenden Sie sich dazu an die Chefarztsekretariate (HNO, Neurologie und Geriatrie).
Wenn der Kostenträger Ihren Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Sehr oft wird eine Rehabilitation nach einem Widerspruch doch noch genehmigt.
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen die Kosten einer Reha. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können auch private Krankenversicherungen die Kosten einer Reha übernehmen. Ob die Kranken- oder Rentenversicherung die Kosten übernimmt, hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sowie den Zielen der Rehabilitation ab.
Die Kosten für die Aufnahme von Begleitpersonen, die aus medizinischer Sicht erforderlich sind, sowie für Kinder bis 12 Jahren werden ebenfalls vom Kostenträger übernommen.
Bei der Klärung Ihrer Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Kranken- und Rentenversicherung erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag.
Ob und wie lange Sie die Eigenbeteiligung erbringen müssen, hängt von der Art und Dauer Ihrer Leistungen, Ihrem Kostenträger sowie anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Jahres ab.
Für weitere Informationen stehen Ihnen jederzeit unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme zur Verfügung.
Das Medizinische Heilverfahren hat den alten Begriff „Kur“ abgelöst. Die Behandlung erfolgt ambulant oder stationär.
Die Ziele des medizinischen Heilverfahrens sind
um Sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten (bei der Rentenversicherung) oder um Ihre Selbständigikeit in Ihren Alltagsverrichtungen zu erhalten (Krankenkasse).
Die Anschlussheilbehandlung erfolgt normalerweise direkt nach Ihrem Krankenhausaufenthalt. Zuvor müssen Sie einen Antrag über die jeweiligen Sozialversicherungsträger stellen. Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen und dauert drei bis vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Behandlung verlängert werden.
Die Ziele der Anschlussheilbehandlung sind:
Die Anschlussgesundheitsmaßnahme ist eine exklusive Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Patienten, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die Anschlussheilbehandlung haben, können über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen.
Eine direkte Aufnahme ist wie beim Heilverfahren meistens nicht möglich. Nach der Antragsbearbeitung überweist man Sie in eine geeignete Einrichtung.
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.
Mit der Gesundheitsreform von 2007 ist die Rehabilitation zu einer Pflichtleistung der Krankenkasse geworden. Der ursprüngliche Begriff „Kur“ wird nicht mehr verwendet.
Um für eine Rehabilitation in Frage zu kommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
Diese Liste soll Ihnen Anregungen geben, was Sie einpacken sollten. Bitte beachten Sie, dass manche Dinge nicht auf Sie zutreffen könnten:
Denken Sie daran: Je mehr unsere Mitarbeiter über Ihr persönliches Krankheitsbild wissen, desto besser können wir Ihnen helfen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wertgegenstände zu Hause zu lassen.
Die MEDICLIN Bosenberg Kliniken erfüllen die einheitlichen Kriterien der MEDICLIN für die Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten. So können blinde und sehbehinderte Patienten zum Beispiel eine Begleitperson mitbringen und an allen Angeboten, die für die Behandlung notwendig sind, teilnehmen. Unsere Mitarbeiter sind außerdem für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in besonderer Weise geregelt.