Bosenberg Kliniken St. Wendel MediClin  AG



Ihr Weg zu uns: Aufnahmeverfahren
Heilverfahren
Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.

Kostenträger der Heilverfahren sind für:

Angestellte & Arbeiter die BfA bzw. LVA
Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung)


wohnortnahe ambulante/teilstationäre Rehabilitation
Beantragung: wie beim Heilverfahren


20.08.2003