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Heilverfahren
Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die BfA/LVA aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
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Angestellte & Arbeiter |
die BfA bzw. LVA
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Beamte |
die Beihilfestelle und Privatversicherung |
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Selbstständige |
der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre
Versicherung)
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wohnortnahe ambulante/teilstationäre Rehabilitation
Beantragung: wie beim Heilverfahren
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