Artikel drucken
PDF dieser Seite erstellen Seite als Link versenden Zum MediClin YouTube-Kanal
Ihr Ansprechpartner
Erika Schwan

Erika Schwan

Patientenmanagement

Tel. 06851/ 14-262

Zum Kontakt

Drucken Drucken Artikel versenden Artikel versenden

Wunsch- und Wahlrecht

Wussten Sie schon, dass Sie nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik haben? Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein und es dürfen der Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... (z. B. MediClin Bosenberg Kliniken...).

 
Wenn die Ohren schlapp machen...