Der erste Schritt: ein Reha-Antrag
- Für den Aufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB, AGM), d.h. nach einer Akutversorgung im Krankenhaus, erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung). Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB/AGM zwischen dem behandenden Krankenhaus und uns abgestimmt.
- Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, DRV, Beihilfestelle, Privatversicherung). Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger. Die MediClin Bosenberg Kliniken als ihre Wunschklinik sollten im Antrag gleich mit genannt werden.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
- Angestellte und Arbeiter die DRV
- Rentner die zuständige Krankenkasse
- Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
- Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
- Durch Beantragung einer wohnortnahen teilstationären Rehabilitation
- Durch Anforderung und Buchung unserer Programme für Selbstzahler