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Erika Schwan

Erika Schwan

Patientenmanagement

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Med. Heilverfahren

Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträgers (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).

Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die DRV Bund/ Land aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.

Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.


Kostenträger der Heilverfahren sind für:

  • Angestellte und Arbeiter DRV Bund/ Land
  • Beamtedie Beihilfestelle und Privatversicherung
  • Selbstständigeder Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)


Wohnortnahe ambulante (teilstationäre Rehabilitation)

  • Beantragung wie beim Heilverfahren
 
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