Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträgers (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung).
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die DRV Bund/ Land aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Wahl der Klinik trifft dann der Kostenträger unter Berücksichtigung des Patientenwunsches.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
- Angestellte und Arbeiter DRV Bund/ Land
- Beamtedie Beihilfestelle und Privatversicherung
- Selbstständigeder Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
Wohnortnahe ambulante (teilstationäre Rehabilitation)
- Beantragung wie beim Heilverfahren