Für den Aufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB, AGM) erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger).
- Bei DRV- Versicherten kann das Krankenhaus den AHB- Antrag direkt an uns senden
- Bei DRV Saarland/ Rheinland- Pfalz- Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
- Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB- AGM zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.