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Erika Schwan

Erika Schwan

Patientenmanagement

Tel. 06851/ 14-262

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Anschlussheilbehandlung

Für den Aufenthalt im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB, AGM) erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger).

  • Bei DRV- Versicherten kann das Krankenhaus den AHB- Antrag direkt an uns senden
  • Bei DRV Saarland/ Rheinland- Pfalz- Versicherten ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.


Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zur AHB- AGM zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.

 
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